Seite 1 von 1

Rothmaler Grundband 22.Auflage

Verfasst: Mi Mai 17, 2023 8:21 am
von bicki
Hallo zusammen,

die Ende 2021 erschienene 22.Auflage des Rothmaler Grundbandes enthält anscheinend
zahlreiche fehlerhafte Angaben. Vor allem bei den Verbreitungsangaben sind mir, ohne
systematisch das Buch durchzuarbeiten, bereits viele offensichtlich falsche Angaben
aufgefallen.
Wäre es sinnvoll eine Fehlerliste an den Verlag zu richten oder wie damit umgehen?

Viele Grüße

Re: Rothmaler Grundband 22.Auflage

Verfasst: Mi Mai 17, 2023 10:39 am
von Anagallis
Sehr sinnvoll ist das. Der Verlag hat bei meinen Anmerkungen immer schnell reagiert. Was allerdings weniger sinnvoll ist, ist unbelegte Pauchalaussagen über die Qualität des Rothmalers ins Forum zu schreiben. Im günstigsten Fall passiert nichts, im ungünstigen Fall kriegt das jemand in den falschen Hals und behält deswegen lieber den alten Rothmaler, oder wir bekommen Post vom Verlag mit einer Unterlassungsaufforderung.

Re: Rothmaler Grundband 22.Auflage

Verfasst: Mi Mai 17, 2023 1:11 pm
von bicki
@anagallis: Falls das in den falschen Hals geraten ist: selbstverständlich wollte ich
keine Aussage über die Qualität des "Rothmaler" machen, sondern lediglich erfahren,
an wen oder was ich von mir gefundene fehlerhafte Angaben adressieren kann.

Zum Vorwurf der "unbelegten Pauschalaussagen" hier ein paar Kostproben:
Viola palustris, Asplenium ruta-muraria kommen auch in He vor.
Thlaspi arvense, Valerinella locusta, Viscum album fehlen nicht im
hessischen Oberrheintal
Aruncus, Amelanchier, Cicendia fehlen im Register

Viele Grüße

Re: Rothmaler Grundband 22.Auflage

Verfasst: Do Mai 18, 2023 12:04 am
von botanix
Hallo bicki,
steht doch im Rothmaler: Seite X, Ende erster Absatz.
Das Viola palustris in Hessen nicht fehlt ist klar, der Eintrag im Rothmaler fehlt aber tatsächlich. Sollte korrigiert werden.
Ist wohl im Zuge der Umbenennungen bei den Verbreitungsangaben untergegangen.
Was mich mehr stört sind die neuen Gebietsbezeichnungen: He:MW soll Mittlerer oder Mittel-Westen bedeuten und geht bis in den hohen Norden Hessens, aber kein Norden und Nordosten mehr? Das Oberrheingebiet geht jetzt übers Maintal bis in die Wetterau. Die farblich kaum unterscheidbaren Regionen SW, NW und MW: wonach richtet sich die Grenzziehung?
Gruß
Peter

Re: Rothmaler Grundband 22.Auflage

Verfasst: Do Mai 18, 2023 12:16 am
von Anagallis
bicki hat geschrieben: Mi Mai 17, 2023 1:11 pm Zum Vorwurf der "unbelegten Pauschalaussagen" hier ein paar Kostproben:
Mir ist es egal wieviele Beispiele man anführen _könnte_. Unbelegte Tatsachenbehauptungen zulasten eines Verlags können für das Forum teuer werden. Mögliche Abhilfen sind die Behauptungen zu belegen, sie deutlich als Meinungsäußerung zu kennzeichnen oder sie zu unterlassen bzw. zu löschen. Ersteres ist ja nun geschehen. Das ist kein Grund an die Decke zu gehen und von einem "Vorwurf" zu reden.

Re: Rothmaler Grundband 22.Auflage

Verfasst: Fr Mai 19, 2023 8:21 pm
von bicki
Hallo,
Anagallis hat geschrieben: Do Mai 18, 2023 12:16 am Unbelegte Tatsachenbehauptungen zulasten eines Verlags können für das Forum teuer werden.
..das war mir nicht bewusst
botanix hat geschrieben: Do Mai 18, 2023 12:04 am steht doch im Rothmaler: Seite X, Ende erster Absatz.
...danke, das hab ich gesucht

Viele Grüße

Re: Rothmaler Grundband 22.Auflage

Verfasst: Fr Mai 19, 2023 9:03 pm
von Anagallis
Alles klar, danke für die Rückmeldung. Ich weiß wie unpopulär diese rechtlichen Themen immer sind. Mir wär's auch lieber, man müßte sich darüber keine Gedanken machen. Rückblickend betrachtet, finde ich die Formulierung im ersten Beitrag auch akzeptabel, durch das "anscheinend" wird wohl klar, daß es eine Meinungsäußerung ist.